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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Enthält die Reisebestätigung unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Reisende berechtigt, innnerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden auf diese Folge auf der Reisebetätigung besonders hinzuweisen.

2. Reisevertrag:

Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts-und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.

3. Zahlung:

Ihre Zahlungen sind gem.§651 k BGB insolvenzversichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten haben. Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu leisten. Bitte überweisen Sie daher innnerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt maximal 15 Prozent des Reisepreises. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung ausgehändigt.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle von Wechselkursänderungen, der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafensicherheitsgebühren, entsprechend ihrer konkreten Auswirkungen pro Person, pro Sitzplatz oder pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertagsabschluss um mehr als 5 Prozent des Gesamtreisepreises sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von einer Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderwertige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Hierfür sind folgende prozentsätze maßgeblich:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn 10%
  • 21 Tage vor Reisebeginn 20%
  • 15 Tage vor Reisebeginn 30%
  • 7 Tage vor Reisebeginn 40%
  • Ab 6 Tage vor Reisebeginn 50%

Eine Umbuchung des Reiseziels, des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderung ist bis zum 30.Tag vor Reiseantritt gegen Zahlung der Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 Euro im Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich. Spätere Änderungen sind nur in Form einer Stornierung der zunächst gebuchten Reise- wobei die o.g. Stornogebühren zu entrichten sind- und anschließender Neubuchung möglich..Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 30 Euro zu verlangen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel-oder Einzelzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder- wenn möglich- die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Fährtickets, Bahnfahrkarten usw, zurückzugeben, da ansonsten der volle Preis berechnet werden muss.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:

Ist in der Beschreibung der Reise(Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.Wir werden Ihnen die obige Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben.

7. Haftung des Reiseveranstalters:

Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistunsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Mietwagen, sportliche Betätigungen/Veranstaltungen usw.), die wir auch ausdrücklich so bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Wir informieren Sie über Ihre Obliegenheit einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertig ist.Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum möglichst schriftlich bei uns -Himmelsdrachen Chinareisen- geltend zu machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren.

9. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz bzw.Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

10. Reiserücktrittskostenversicherung:

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis enthalten.

11. Sonstiges:

Einzelheiten des Reiseprospekts und der Ausschreibung entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Veranstalter: Himmelsdrachen Chinareisen